2. Bodentiefe Fenster und Türen richtig montieren
Beim Einbau von Fenstern, Außentüren und Fassaden sind der winterliche und sommerliche Wärmeschutz (EnEV), der Feuchteschutz (Tauwasser, Schlagregen, DIN 4108,), der Schallschutz (DIN 4109), der Brandschutz (DIN 4102) sowie eine sichere Befestigung im Gebäude zu beachten. In der EnEV 2016 werden Anforderungen an die Dichtheit der Gebäudehülle in § 6 Dichtheit, Mindestluftwechsel gestellt, in dem es heißt „Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig und entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist". Die Planung und Nachweisführung ist Aufgabe des Planers und umfasst auch den feuchtetechnischen Nachweis, der in der Regel über die Bestimmung des f RSI Faktors erfolgt.
Nach Muster-/Landesbauordnung (MBO/LBO) und der VOB/C ATV (Bsp. DIN18360 Me-
tallbauarbeiten) heißt es „... die Verankerungen der Bauteile im Baukörper sind so anzu-
bringen, dass das Übertragen der Kräfte in den Baukörper gesichert ist". Hierzu müssen
für Planung und Ausschreibung die notwendigen Zeichnungen und Angaben zum Objekt, Nutzungszweck, der Bauweise sowie der Wandkonstruktion bzw. -baustoffe vorhanden sein. Weiterhin sind Angaben zur Einbausituation, der Einbauhöhe, der Einbauebene so- wie den zu berücksichtigenden Lasten und Bauwerksbewegungen zu machen.